Juve Plus Kettenarbeitsverträge

Ratajczak & Partner setzt für Amtsgerichtsmitarbeiterin erneute Prüfung durch

Autor/en
  • Catrin Behlau

Kettenarbeitsverträge sind rechtsmissbräuchlich, auch wenn für die Befristung ein Sachgrund vorliegt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden und den Fall Kücük an das Landesarbeitsgericht zur Prüfung zurückverwiesen.

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Ebba Herfs-Röttgen
Ebba Herfs-Röttgen

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