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Knoll hat ältere Rechte an Bauhaus-Hocker

Die Tecta Axel und Werner Bruchhäuser oHG aus Lauenförde darf den berühmten Bauhaus-Hocker von Marcel Breuer nicht mehr herstellen und muss die Restbestände vernichten. Dies entschied der Urheberrechtssenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Ende Januar und bestätigte damit die Entscheidung der ersten Instanz. Geklagt hatte die Knoll International S.p.A. aus Mailand, die das 1925 von Breuer entworfene Stahlrohrmöbel unter dem Namen 'Laccio' seit über 40 Jahren vertreibt. Dabei beruft sich Knoll auf einen Vertrag mit Breuer persönlich aus dem Jahr 1968. Die Richter entschieden nun, dass das deutsch-italienische Unternehmen dadurch die älteren Rechte an dem Hocker besitze. Neben dem Verbot und der Vernichtung der Restbestände verurteilten sie deshalb Tecta auch zu Schadensersatz und Auskunftserteilung.

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Tecta vertrieb den Design-Klassiker unter der Bezeichung ‚B9‘. Das Unternehmen stützte sich dabei auf einen mit der Witwe Breuers kurz vor deren Tod abgeschlossenen Lizenzvertrag. Tecta hatte deshalb vor rund vier Jahren bereits selbst gegen die Möbelfirma LC Stendal geklagt und gewonnen. Nach ihrem damaligen Sieg – vor dem gleichen Senat wie heute – hatte sich Tecta auch an Knoll gewandt. Diese hatten jedoch dann ihrerseit Klage gegen Tecta eingereicht.

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