Juve Plus

Kündigung von Wenzel Jacob unwirksam

Autor/en
  • JUVE

Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Bonn muss ihren früheren Geschäftsführer und Intendanten Dr. Wenzel Jacob in einer vergleichbaren leitenden Stellung weiter beschäftigen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Gleichzeitig wurde die Kunsthalle verpflichtet, Gehaltsrückstände in Höhe von knapp 70.000 Euro sowie das vertraglich vereinbarte Grundgehalt an ihren früheren Geschäftsführer zu zahlen. Ansprüche auf weitere Gehaltszuschläge, die an die ehemalige Intendantenstellung Jacobs gekoppelt waren, hat das Gericht hingegen verneint.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de