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Gleichzeitig wurde die Kunsthalle verpflichtet, Gehaltsrückstände in Höhe von knapp 70.000 Euro sowie das vertraglich vereinbarte Grundgehalt an ihren früheren Geschäftsführer zu zahlen. Ansprüche auf weitere Gehaltszuschläge, die an die ehemalige Intendantenstellung Jacobs gekoppelt waren, hat das Gericht hingegen verneint.