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Bereits zu dieser Zeit kam es in der Golfregion immer wieder zu Unregelmäßigkeiten im Vertriebssystem von Lanxess. Der Spezialchemiekonzern zeigte die ausbleibenden Zahlungen von erbrachten Lieferungen bei Al Gafia an. Weil das arabische Handelsunternehmen weiterhin nicht zahlte, kündigte Lanxess die Liefervereinbarung und erhob gemäß einer Vertragsklausel Schiedsklage nach den Verfahrensregeln der Pariser Handelskammer (ICC). Im Verfahren beurteilte ein Schiedsgericht in Zürich die Ansprüche des Chemiekonzerns als eindeutig und gab der Klage von Lanxess im vollen Umfang statt.