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Vorgeschichte: Ein Versicherter hatte den von der Gothaer Versicherung an ihn ausgeschütteten Gewinnanteil für zu niedrig gehalten. In einer vom Bund der Versicherten unterstützten Musterklage hatten die Erben des nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde verstorbenen Klägers gefordert, dass Kunden an den stillen Reserven der Versicherer bei der Berechnung der Ausschüttung angemessen berücksichtigt werden müssen. Bislang blieben diese bei der Berechnung der Ausschüttungen völlig außen vor. Zudem hielten die Kläger die Berechnungsgrundlage der Versicherer für nicht transparent genug, wodurch der mögliche Anspruch der Versicherten auf Überschussbeteiligung gemindert werde.