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Leipziger Nachtflugregelungen bestätigt

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Die Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle bleiben in Kraft. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Drei vom Fluglärm betroffene Anwohner des Flughafens hatten gegen die Nachtflugregelung geklagt, die der Freistaat Sachsen durch das Regierungspräsidium Leipzig getroffen hatte.

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Diese sieht vor, dass Passagiermaschinen den Flughafen auch zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr sowie zwischen 05:30 Uhr und 06:00 Uhr nutzen dürfen. Frachtflüge und Flüge aufgrund militärischer Anforderung sind während der ganzen Nacht zulässig. Die Interessengemeinschaft Nachtflugverbot hat angekündigt, gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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