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Diese sieht vor, dass Passagiermaschinen den Flughafen auch zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr sowie zwischen 05:30 Uhr und 06:00 Uhr nutzen dürfen. Frachtflüge und Flüge aufgrund militärischer Anforderung sind während der ganzen Nacht zulässig. Die Interessengemeinschaft Nachtflugverbot hat angekündigt, gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.