Juve Plus Lokführer-Streik untersagt

Deutsche Bahn mit Lovells per einstweiliger Verfügung erfolgreich

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Der Streik der Lokführer verstößt gegen die Friedenspflicht der Gewerkschaft. So urteilten die Arbeitsgerichte Düsseldorf und Mainz in separaten einstweiligen Verfügungsverfahren und untersagten ein Fortsetzen der Streiks. Damit gaben sie einem Antrag der Deutschen Bahn (DB) statt. Die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) unterliege der Friedenspflicht, so das Gericht. Diese gelte, solange ein Tarifvertrag in Kraft ist.

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Das Fahrpersonal wollte mit dem Arbeitskampf erstmals einen eigenen Tarifvertrag durchsetzen. Bisher galten die Tarifverträge der DB für die drei Gewerkschaften GDL, Transnet und GDBA, in denen Mitarbeiter der Bahn organisiert sind. Transnet und GDBA hatten sich bereits mit dem Arbeitgeberverband Move auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Die GDL wollte mit ihrem Streik mindestens eine Forderung durchsetzen, die bereits in anderen noch ungekündigten Tarifverträgen geregelt ist und durfte daher nicht streiken, so die Richter.

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