Juve Plus Lotto-Monopol

Private Spielevermittler mit Redeker vor Kartellamt erfolgreich

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Auch Privatvermittler dürfen Lottoscheine künftig überall annehmen – auch im Supermarkt und an der Tankstelle. Das Bundeskartellamt untersagte Ende August dem Deutschen Lotto- und Tottoblock (DLTB) Absprachen zu treffen, um die Annahme der Spieleinsätze aus solchen Stellen zu verweigern. Damit öffnen die Wettbewerbshüter den Markt für die privaten Vermittler. Der Lotteriestaatsvertrag lässt die gewerbliche Vermittlung staatlicher Lotterieangebote durch Private ausdrücklich zu, ohne bestimmte Vermittlungswege auszuschließen.

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Im konkreten Fall waren der private Anbieter Fluxx bzw. dessen Tochterfirma Jaxx, die in Supermärkten Lottospiel-Tipps vermarkten wollte, von einer solchen Absprache des DLTB betroffen. Bei einem Verstoß gegen die Untersagungsverfügung des Kartellamtes drohen den Lottogesellschaften Strafen von bis zu zehn Prozent des Umsatzes. Auch die Wettbewerber Faber und Tipp 24 hatten sich dem laufenden Verfahren angeschlossen.

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