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Der Whistleblower Halet ist laut Gericht durch die Verurteilung in seiner Meinungsfreiheit verletzt worden. Das öffentliche Interesse an den Informationen überwiege die dadurch entstandenen Schäden. Ein solcher Eingriff in die Meinungsfreiheit sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Luxemburg muss Halet 55.000 Euro Schadensersatz und Gerichtskosten zahlen.