Juve Plus Mainz schlägt Heinz

Heuking führt Fußballclub zum Sieg gegen Ex-Torwart

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Bundesligavereine dürfen Fußballern auch künftig befristete Arbeitsverträge geben. Das entschied das Bundesarbeitsgericht und wies eine Klage von Heinz Müller, Ex-Torwart des Fußball-Bundesligisten FSV Mainz 05, in letzter Instanz ab.

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Müller wollte den Verein dazu verpflichten, seinen Vertrag zu entfristen und ihm entgangene Prämien nachzuzahlen. Ein Erfolg Müllers vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht wäre einer Revolution im Vertragswesen für Profifußballer gleichgekommen, vergleichbar wohl nur dem sogenannten Bosman-Urteil vor mehr als 20 Jahren. Der belgische Fußballer Jean-Marc Bosman hatte seinerzeit vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten, dass Profis nach Ablauf ihres Vertrags ablösefrei wechseln können. Im Prinzip basiert das gesamte Transfersystem im Profifußball auf befristeten Arbeitsverträgen.  

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