Juve Plus Markenrecht

Formula One erzielt mit Harmsen Utescher Erfolg vor EuGH

Weder das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) noch das Gericht der Europäischen Union (EuG) dürfen in einem Widerspruchsverfahren die Unterscheidungskraft einer eingetragenen nationalen Marke verneinen. Dies könne nur im Rahmen eines Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahrens geschehen. Der Marke muss im Widerspruchsverfahren immer ein gewisser Grad an Kennzeichenkraft zuerkannt werden. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Ende Mai hervor.

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Britta Klingberg
Britta Klingberg

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