Juve Plus Markenstreit um Energydrink

Rockstar gewinnt mit Osborne Clarke gegen Luxuria

Die Energydrink-Marke Rockstar Revolt verletzt nicht die Markenrechte des tschechischen Unternehmens Luxuria, die Inhaberin der Marke ,Revolt' ist. Das entschied heute das Landgericht Düsseldorf. Luxuria habe demnach die Marke nicht ausreichend benutzt und deshalb bestehe keine rechtserhaltende Wirkung der Marke. Luxuria hatte unter anderem gegen das US-Unternehmen Rockstar geklagt.

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Die Energydrink-Marke ,Rockstar Revolt‘ verletzt nicht die Markenrechte des tschechischen Unternehmens Luxuria, die Inhaberin der Marke ,Revolt‘ ist. Das entschied heute das Landgericht Düsseldorf (Az.: 2a O 313/16). Luxuria habe demnach die Marke nicht ausreichend benutzt und deshalb bestehe keine rechtserhaltende Wirkung der Marke. Luxuria hatte unter anderem gegen das US-Unternehmen Rockstar geklagt, das die Energydrinks der Marke Rockstar Revolt herstellt.

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