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Die Energydrink-Marke ,Rockstar Revolt‘ verletzt nicht die Markenrechte des tschechischen Unternehmens Luxuria, die Inhaberin der Marke ,Revolt‘ ist. Das entschied heute das Landgericht Düsseldorf (Az.: 2a O 313/16). Luxuria habe demnach die Marke nicht ausreichend benutzt und deshalb bestehe keine rechtserhaltende Wirkung der Marke. Luxuria hatte unter anderem gegen das US-Unternehmen Rockstar geklagt, das die Energydrinks der Marke Rockstar Revolt herstellt.