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Marktöffnung bestätigt

Hersteller von Verpackungen dürfen auch dann den "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland GmbH (DSD) verwenden, wenn sie bei der Entsorgung mit Wettbewerbern zusammenarbeiten.Dafür darf das DSD allerdings eine angemessene Vergütung verlangen. Das EuG bestätigte jetzt eine dahingehende Entscheidung der Europäischen Kommission, die solche Verbote als kartellrechtswidrigen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gesehen hatte.

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In einem Parallelverfahren erklärte das Gericht außerdem, das DSD dürfe die für ihn tätigen Entsorger nicht vertraglich auf eine ausschließliche Zusammenarbeit festlegen. Gegen diese Praxis hatten sich die DSD-Wettbewerber Landbell, BellandVision und VfW bei der EU-Kommission beschwert.

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