Am Ende hatten alle ein bisschen verloren. Die Kläger, weil der umstrittene Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) nun doch am Standort Schönefeld gebaut werden darf. Die Flughafengesellschaft, weil die mit dem Urteil verbundenen Lärmschutzauflagen den Traum vom international konkurrenzfähigen Drehkreuz Berlin in weite Ferne rücken. Das Bundesverwaltungsgericht hat Mitte März sein grundsätzliches Ja zum BBI an strenge Auflagen geknüpft. Jetzt muss der Nachtflugbetrieb für den geplanten Flughafen eingeschränkt werden. Auf den BBI soll bis 2011 der gesamte Luftverkehr der Region konzentriert werden, die innerstädtischen Flughäfen Tempelhof und Tegel bis dahin geschlossen sein.
Der Ernüchterung auf beiden Seiten ging ein besonders aufwendiges Verfahren voraus, das größte in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts. Rund 4.000 Anwohner und vier Gemeinden hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Schönefeld geklagt, 110 Klagen waren ausgewählt und in vier Musterverfahren zusammengefasst worden.
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