Juve Plus Mischpreise

Bundessozialgericht stärkt AMNOG-Schiedsstelle

Die Preisfindung für neue Medikamente bleibt unverändert. Es gilt auch weiterhin nur ein Preis für Arzneimittel. Damit bestätigte das Bundessozialgericht in Kassel (BSG) die gängige Praxis zur Bildung sogenannter ‚Mischpreise‘ und wies die Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vollumfänglich zurück.

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Claus Burgardt

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