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Ministerium nicht für atomrechtliche Anordnungen zuständig

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Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt (NMU) kann keine atomrechtlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Schließung des Versuchsendlagers Asse II treffen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg und wies den Eilantrag einer Privatklägerin ab. Die Klägerin, eine Anwohnerin der Schachtanlage, wollte der Helmholtz Gesellschaft München als Betreiber von Asse II durch das NMU alle Maßnahmen zur Schließung des Bergwerkes untersagen lassen, die nicht dem Atomrecht unterliegen.

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Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Hier geht es um die Frage, ob die Asse II überhaupt ein atomrechtliches Endlager ist oder nicht.

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