US-Class-Actions fordern mehr Zusammenspiel zwischen Prozess- und Kartellrechtsspezialisten
Auf den ersten Blick sieht es überraschend aus: Ein Münchner Arbeitsrechtler und ein Kartellrechtler aus Brüssel sind maßgeblich an einem komplexen Fall in den USA beteiligt - genauer gesagt in Memphis, Tennessee. Bei genauerem Hinsehen verwundert es aber nicht mehr, denn bei dem Arbeitsrechtler handelt es sich um den Gleiss Lutz-Partner Dr. Burkhard Göpfert, der schon häufiger deutsche Mandanten gegen in den USA erhobene Klagen vertreten hat. Zusammen mit seinem Kartellrechtspartner Dr. Ulrich Soltész ist er seit Anfang 2005 für den Kupferproduktehersteller Wieland-Werke AG tätig. Das Ulmer Unternehmen sah sich nämlich im Anschluss an ein von der EU-Kommission verhängtes Kartellbußgeld über einige Millionen Euro einer noch erheblich höheren Schadensersatzklage in den USA gegenüber. Als jetzt mit dem District Court in Memphis ein angesehenes Gericht die Klage abwies, war die Erleichterung bei allen Beteiligten groß.
Ein Prozess gegen die Höhe des verhängten Bußgelds läuft derzeit noch unter anderem vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz. Soltész ist – zunächst an der Seite von Gleiss-Seniorkartellrechtler Dr. Rainer Bechtold schon länger für die Wieland-Werke kartellrechtlich tätig. In dem jetzt entschiedenen US-Fall bestand der Auftrag von Soltész darin, die kartellrechtliche Argumentation stimmig zu gestalten.
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