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Der Vertrag erlaubte es Müller-Brot jedoch als einziges Nicht-Mitglied die Marke ‚Golden Toast‘ zwischen 2000 und 2005 zu nutzen. Kamps hatte den Vertrag jedoch Ende Juli 2005 gekündigt. Die ARGE hatte Müller-Brot danach auf Unterlassung der Markenbenutzung in Anspruch genommen. Nach der OLG-Entscheidung dürfen ausschließlich Firmen der Kamps-Gruppe die Marke ‚Golden Toast‘ verwenden. Eine Revision hat das OLG nicht zugelassen. Ob Müller-Brot Nichtzulassungsbeschwerde einlegt war bis Redaktionsschluss nicht bekannt. (Christine Albert)