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Müller-Brot darf Golden Toast nicht mehr benutzen

Die Großbäckerei Müller-Brot GmbH darf die Marke 'Golden Toast' nicht mehr benutzen. Das entschied das Oberlandesgericht München Ende Januar. Geklagt hatte die Arbeitsgemeinschaft Golden Toast e.V. , ein Anfang der 1960er Jahre gegründeter Verein und Inhaberin der Marke 'Golden Toast'. Nur Mitglieder der ARGE dürfen Produkte unter diesem Namen herstellen und vertreiben. Ursprünglich war der Verein von neun regionalen Bäckereien gegründet worden, mittlerweile zählen ausschließlich Unternehmen der Bäckerei-Gruppe Kamps zu den Mitgliedern. Müller-Brot, die seit 1964 der ARGE angehörten, hatte sich in einem Vertrag mit der Rechtsvorgängerin der Kamps Brot- und Backwaren GmbH zur Kündigung ihrer Mitgliedschaft verpflichtet.

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Der Vertrag erlaubte es Müller-Brot jedoch als einziges Nicht-Mitglied die Marke ‚Golden Toast‘ zwischen 2000 und 2005 zu nutzen. Kamps hatte den Vertrag jedoch Ende Juli 2005 gekündigt. Die ARGE hatte Müller-Brot danach auf Unterlassung der Markenbenutzung in Anspruch genommen. Nach der OLG-Entscheidung dürfen ausschließlich Firmen der Kamps-Gruppe die Marke ‚Golden Toast‘ verwenden. Eine Revision hat das OLG nicht zugelassen. Ob Müller-Brot Nichtzulassungsbeschwerde einlegt war bis Redaktionsschluss nicht bekannt. (Christine Albert)

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