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Luther verteidigt Kraftwerk Voerde gegen Strafzahlung der DEHSt

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Die Deutsche Emissionshandelsstelle darf keine Strafzahlung verhängen, wenn ein Anlagenbetreiber aus Versehen und nicht vorsätzlich zu wenige Emissionszertifikate abgegeben hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das Kraftwerk Voerde wehrte sich somit erfolgreich gegen eine Strafe in Höhe von fast einer Million Euro.

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Claudia Schoppen
Claudia Schoppen

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