Die Vergabe von Verkehrsleistungen in Hessen, Thüringen und Niedersachsen an eine Bietergemeinschaft aus Hessischer Landesbahn (HLB) und Hamburger Hochbahn (HHA) ist rechtens. Dies ergibt sich aus einem Beschluss der Vergabekammer Hessen. Gegen die Vergabe hatte sich die Deutsche Bahn-Tocher Verkehrsgesellschaft Vogelsberg (VGV) in einem Nachprüfungsverfahren gegen den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV), den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), den Freistaat Thüringen und die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen gewandt. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf insgesamt 280 Millionen Euro. Die Vertragsdauer beträgt zehn Jahre. Die Leistungen sollen ab 2006/2007 erbracht werden. Die Vergabekammer Hessen lehnte den Antrag der VGV aus formellen Gründen ab. VGV legte keine Rechtsmittel ein, so dass der Kammerbeschluss rechtswirksam ist. Vertreter NVV, RMV, Freistaat Thüringen, Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen
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