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Das ist das Ergebnis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einer Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in dieser Woche. Ähnliche Entscheidungen traf der EuGH daneben in fünf weiteren Verfahren gegen Luxemburg, Frankreich, Österreich, Griechenland und Belgien (C-47/08, C-50/08, C-51/08, C-53/08, C-54/08, C-61/08 und C-52/08).