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Nebenverdienste sind offen zu legen

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Die Abgeordneten des deutschen Bundestages müssen ihre Nebeneinkünfte offen legen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nachdem neun Parlamentarier gegen die Bestimmungen des Gesetzes zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten geklagt hatten, darunter vor allem Industrieberater und Rechtsanwälte. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage ab, da sie die Freiheit des Mandats nicht durch die neuen Transparenzregeln verletzt sahen. Das Volk habe ein Recht darauf, zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung Nebenverdienste der Abgeordneten honoriert werden.

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Das Interesse der Abgeordneten an der Vertraulichkeit dieser Daten sei demgegenüber nachrangig. Allerdings stimmten vier der acht Richter gegen die Beibehaltung der Vorschriften, die Kläger hätten jedoch eine Mehrheit von fünf Richtern auf ihre Seite ziehen müssen, um das Inkrafttreten der Transparenzregeln zu verhindern.

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