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In den beiden Verfahren geht es um die Berichterstattung aus dem Jahr 2021. Damals hatten ‚Zeit‘ und die ‚Süddeutsche‘ über den mutmaßlichen Einsatz der Spionagesoftware ‚Pegasus‘ durch das Königreich Marokko berichtet. Gegen die Berichterstattung wehrte sich der Staat zunächst ohne Erfolg vor dem Landgericht Hamburg (Az. 324 350/21). Wie das OLG Hamburg in seinem Urteil vom Ende des Jahres (Az. 7 U 38/22) hatte es die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass Ansprüche aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einem Staat nicht zustehen würden.