Juve Plus Berichterstattung über Staatsspionage

Königreich Marokko zieht mit Nesselhauf vor den Bundesgerichtshof

Das Königreich Marokko wehrt sich bislang erfolglos gegen den in 'Zeit' und 'Süddeutsche' berichteten Spionageverdacht. Kurz vor Jahresende bestätigte das Oberlandesgericht Hamburg das Urteil des Landgerichts. Ob einem ausländischen Staat presserechtliche Abwehransprüche zustehen, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

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In den beiden Verfahren geht es um die Berichterstattung aus dem Jahr 2021. Damals hatten ‚Zeit‘ und die ‚Süddeutsche‘ über den mutmaßlichen Einsatz der Spionagesoftware ‚Pegasus‘ durch das Königreich Marokko berichtet. Gegen die Berichterstattung wehrte sich der Staat zunächst ohne Erfolg vor dem Landgericht Hamburg (Az. 324 350/21). Wie das OLG Hamburg in seinem Urteil vom Ende des Jahres (Az. 7 U 38/22) hatte es die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass Ansprüche aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einem Staat nicht zustehen würden. 

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