Juve Plus Niederlagen für Nowotny und seine Berater

Bayer-Kanzleien Streck und Küttner siegen

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Die Provisionsvereinbarung zwischen der Beraterfirma des Fußballbundesliga-Profis Jens Nowotny und seinem Klub Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH ist nichtig oder jedenfalls nicht mehr wirksam.Das hat das Landgericht Köln entschieden.

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GTS Consulting GmbH hatte als Beraterin von Nowotny die Zahlung von 7,7 Millionen Euro gefordert. Ursprünglich war eine Provision von insgesamt 20 Millionen Deutsche Mark für eine Vertragsverlängerung des Spielers mit dem Bundesligaverein vereinbart worden. Fünf Millionen Mark waren bereits gezahlt worden.

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