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Niedrigere Bußgelder für Degussa
Die Degussa AG muss wegen ihrer Beteiligung am weltweiten Methionin-Kartell weniger Bußgelder bezahlen als von den EU-Behörden verlangt. Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat die 2002 von der EU-Kommission verhängte Geldbuße um 27 Millionen auf 91 Millionen Euro heruntergesetzt. Methionin ist eine Aminosäure, die als Tierfuttermittelzusatz eingesetzt wird. Die Preisabsprachen der Methionin-Hersteller waren von einem Kartellmitglied bei der EU-Kommission angezeigt worden: Rhône-Poulenc hatte im Rahmen der Kronzeugenregelung den Behörden Informationen geliefert. Auf diese Weise konnte das Unternehmen ein Bußgeld vermeiden und seinerzeit möglichst unbelastet die Fusion mit Hoechst zum Pharmaunternehmen Aventis eingehen. Auch Degussa kooperierte später mit der Kommission, bekam aber zusammen mit anderen Kartellbeteiligten hohe Geldbußen auferlegt. Ungeachtet der jetzigen Bußgeld-Reduzierung prüft Degussa derzeit, ob sie Rechtsmittel zum EuGH einlegt.