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Bayer Vital hatte die Krankenkasse 2017 auf die Zahlung eines vorenthaltenen Betrags von mehr als einer Million Euro nebst Zinsen verklagt und hatte damit nun letztinstanzlich Erfolg (Az. B 3 KR 4/22 R). Die Klägerin berief sich auf eine sogenannte Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSBV). Diese Lieferverträge werden auf Landesebene zwischen Ärztekammern und Kassen geschlossen. In Verbindung mit den quartalsweise erfolgenden Verordnungen einzelner Medikamente seitens der Ärzte setzen sie einen grundsätzlichen rechtlichen Rahmen für die Versorgung der Vertragspraxen.