Juve Plus BSG-Urteil

Novacos erstreitet für Bayer Vital Millionenzahlung durch AOK

Die Pharmavertriebstochter Bayer Vital darf Vertragsärzte weiter mit Kontrastmitteln beliefern und dies mit den Krankenkassen abrechnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hatte nach einer Ausschreibung exklusive Verträge mit einzelnen Lieferanten geschlossen. Für den daraus abgeleiteten Ausschluss von Bayer und anderen Anbietern gebe es jedoch keine Rechtsgrundlage, so das Gericht. 

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Bayer Vital hatte die Krankenkasse 2017 auf die Zahlung eines vorenthaltenen Betrags von mehr als einer Million Euro nebst Zinsen verklagt und hatte damit nun letztinstanzlich Erfolg (Az. B 3 KR 4/22 R). Die Klägerin berief sich auf eine sogenannte Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSBV). Diese Lieferverträge werden auf Landesebene zwischen Ärztekammern und Kassen geschlossen. In Verbindung mit den quartalsweise erfolgenden Verordnungen einzelner Medikamente seitens der Ärzte setzen sie einen grundsätzlichen rechtlichen Rahmen für die Versorgung der Vertragspraxen.            

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