Die Düsseldorfer Polizei darf mit ihrem Wunschkandidaten Bender City GmbH Kraftfahrzeuge abschleppen. Dies ist die Folge einer Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Nachprüfungsverfahren. Die Bieter Abschlepp-Service Adena und Abschleppdienst Deppe GmbH sowie DAB GmbH waren vom Düsseldorfer Polizeipräsidium von der Vergabe ausgeschlossen worden. Die ersten beiden stellten eine Nachprüfungsantrag. Dem Ausschluss vorangegangen war eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug. Die Richter wiesen den Antrag insbesondere deshalb zurück, weil ihrer Ansicht nach die ausgeschlossenen Bieter Preisabsprachen getroffen hatten. Berater und Vertreter NRW/Polizeipräsidium Düsseldorf
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