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Nur anonymisierte Darstellung des Angeklagten im Holzklotz-Fall

Vorsitzende Richter können die Bildberichterstattung aus dem Gerichtssaal unter die Bedingung stellen, dass die während der Verhandlung erstellen Aufnahmen von Angeklagten nur anonymisiert veröffentlicht werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines isolierten Eilverfahrens. Im Fall des Strafverfahrens um eine tödliche Holzklotzattacke von einer Autobahnbrücke hatte der Vorsitzende Richter der Oldenburger Strafkammer unter anderem angeordnet, dass Bildaufnahmen des Angeklagten nur anonymisiert, beispielsweise 'verpixelt' gezeigt werden dürfen. Medienorganen, die sich nicht daran halten, wurde ein Verbot weiterer Bildaufnahmen angekündigt.

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Gegen die Anordnung wandte sich der zur ProSiebenSat.1-Gruppe gehörende Nachrichtensender N24 an das Bundesverfassungsgericht, das eine Eilanordnung erlassen sollte. Denn der Angeklagte hatte sich bereits im Vorfeld des Prozesses an die Öffentlichkeit begeben und Fernsehaufnahmen von sich im Zusammenhang mit den vorangegangenen Ermittlungen gestattet.

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