Juve Plus Öffentlicher Dienst

DGB Rechtsschutz erstreitet mehr Urlaub für Jüngere

Autor/en
  • JUVE

Ältere Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst dürfen nicht öfter frei bekommen als jüngere. Das hat das Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG) entschieden. Die jüngeren Beschäftigten hätten ebenso Anspruch auf 30 Urlaubstage wie die über 40-Jährigen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Eine Mitarbeiterin des öffentlichen Dienstes, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und dennoch einen Jahresurlaub von 30 Tagen verlangte, hatte gegen ihren Arbeitgeber, den Landkreis Barnim, geklagt. Sie sah in der im einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Staffelung der Urlaubstage eine Diskriminierung aufgrund des Lebensalters nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.