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Provider erringen Etappensieg

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Vodafone und die Deutsche Telekom müssen als Anbieter von Internetzugängen verbotene Glücksspielwebsites nicht zensieren. Dies entschieden die Verwaltungsgerichte (VG) Düsseldorf und Köln in insgesamt drei Urteilen. Eines der Urteile ist mittlerweile rechtskräftig, weil die beklagte Bezirksregierung Düssseldorf keine Berufung eingelegt hat. Gegen die anderen Urteile will das Amt laut eigener Aussage ebenfalls nicht vorgehen.

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Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte 2010 verfügt, dass die beiden Unternehmen die Websites der Wettanbieter Tipp24 und Bwin sperren müssen. Vodafone und Tipp24 hatten dagegen vor dem VG Düsseldorf geklagt. Es handelte sich um zwei separate Verfahren, über die das Gericht Ende November gemeinsam zugunsten der Kläger urteilte. Tipp24 ging mit der Klage gegen die Sperranordnung vor, die sich an die Deutsche Telekom richtete. Die Deutsche Telekom selbst klagte ebenfalls erfolgreich. Für dieses Verfahren war allerdings das VG Köln zuständig.

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