Juve Plus Organschaft

Baker Tilly Roelfs veranlasst BFH zum Kurswechsel

Auch Personengesellschaften können unter bestimmten Umständen eine umsatzsteuerliche Organgesellschaft bilden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden. Damit hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung in einem zentralen Punkt geändert. Bislang akzeptierte er nur juristische Personen als Organgesellschaften. Folge des Urteils: Auch für entgeltliche Leistungen, die innerhalb eines Konzern mit Personengesellschaften-Töchtern erbracht werden, fällt keine Umsatzsteuer an.

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Marion Fetzer
Marion Fetzer

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