Juve Plus Pippi-Langstrumpf-Lied

Graef-Mandanten dürfen auf finanzielle Beteiligung hoffen

Das berühmte Pippi-Langstrumpf-Lied „Zwei mal drei macht vier“ verletzt nach Ansicht des Hamburger Landgerichts möglicherweise das Urheberrecht. In einer Anhörung zum Streit um den deutschen Text von Wolfgang Franke erklärte die Zivilkammer, sie halte den gestellten Unterlassungsantrag der Erben von Astrid Lindgren für aussichtsreich. Eine Entscheidung wird es zu einem späteren Zeitpunkt geben.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Ralph Graef
Ralph Graef

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema