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Porsche erfolglos gegen Berichtspflicht

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Die von der Deutschen Börse geforderte Erstattung und Veröffentlichung von Quartalsberichten ist rechtmäßig. Die Porsche AG scheiterte mit ihrer Normenkontrollklage gegen die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Porsche hatte zunächst die Aufnahme in den Prime Standard gerichtlich erzwingen wollen - ohne die geforderten Quartalsberichte vorlegen zu müssen.

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Die Deutsche Börse hatte Porsche aus dem MDax gestrichen, weil der Stuttgarter Autobauer sich seit dem Börsengang 1984 geweigert hatte, die Zwischenabschlüsse mit Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung zur veröffentlichen. Das Normenkontrollverfahren sollte daraufhin die Zulässigkeit der Regelung klären.

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