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Das Landgericht Stuttgart hatte die Eröffnung des Verfahrens nach langer Prüfung im April abgewiesen. Darauf legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein – nach Ansicht des OLG zu Recht. In einer 20 Seiten umfassenden Entscheidung, die JUVE vorliegt, hält das OLG eine Verurteilung angesichts der Beweismittel für denkbar. Mit dem Verfahren muss sich nun die 13. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts befassen – dieselbe Kammer, die die Verfahrenseröffnung zuvor abgelehnt hatte.