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Der Grund: Das Bewertungsverhältnis sei zu günstig für die Gesellschafter der Sat.1 Holding gewesen. Die Zuzahlung hätte nach Berechnung des gerichtlich bestellten Gutachters für jede der insgesamt 140 Millionen Aktien 1,54 Euro betragen, also insgesamt rund 215 Millionen Euro. Das Gericht wies jedoch die Anträge ab. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.