Juve Plus ProSiebenSat.1

Forderungen von Aktionären abgewiesen

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Die ProSiebenSat.1 Media AG muss keine nachträglichen Zahlungen an ehemalige Vorzugsaktionäre des Vorgänger-Unternehmens ProSieben Media AG mehr befürchten. Das hat das Landgericht München I in einem Spruchverfahren entschieden. Elf Aktionäre hatten nach der im Jahr 2000 wirksam gewordenen Fusion von ProSieben mit der Sat.1 Holding GmbH eine Überprüfung des Aktien-Umtauschverhältnisses und eine bare Zuzahlung gefordert.

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Der Grund: Das Bewertungsverhältnis sei zu günstig für die Gesellschafter der Sat.1 Holding gewesen. Die Zuzahlung hätte nach Berechnung des gerichtlich bestellten Gutachters für jede der insgesamt 140 Millionen Aktien 1,54 Euro betragen, also insgesamt rund 215 Millionen Euro. Das Gericht wies jedoch die Anträge ab. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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