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Von dem Urteil betroffen sind ebenso die anderen Bundesländer mit vergleichbaren Regelungen. Demnach müssen die Länder bis Ende 2009 Neuregelungen für den Nichtraucherschutz erlassen. Bis dahin darf in Einraumkneipen geraucht werden, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, keine Speisen anbieten und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren. Zudem muss die Kneipe am Eingang als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.