Juve Plus Rauchverbot kassiert

Kneipenwirte mit Gleiss Lutz erfolgreich

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In Einraumkneipen darf bis Ende 2009 wieder geraucht werden, zudem wird das generelle Rauchverbot in Diskotheken aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die entsprechenden Regelungen in den Nichtraucherschutz-Gesetzen der Länder Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Die Richter entschieden, dass die Nichtraucherschutzgesetze eine unverhältnismäßige Belastung für die klagenden Gastwirte und Diskothekenbetreiber darstellen und damit ihre grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit verletzt würde.

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Von dem Urteil betroffen sind ebenso die anderen Bundesländer mit vergleichbaren Regelungen. Demnach müssen die Länder bis Ende 2009 Neuregelungen für den Nichtraucherschutz erlassen. Bis dahin darf in Einraumkneipen geraucht werden, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, keine Speisen anbieten und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren. Zudem muss die Kneipe am Eingang als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.

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