Juve Plus Rechtliches Gehör

Höcker erstreitet beim Verfassungsgericht weiteres Urteil zur Waffengleichheit

Ohne vorherige Anhörung der Gegenseite keine Unterlassung – Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtssprechung zur sogenannten prozessualen Waffengleichheit in einstweiligen Verfügungsverfahren bekräftigt (1 BvR 1246/20) und eine Entscheidung des Landgerichts Berlin außer Kraft gesetzt. Dieses hatte die Gegenseite ohne vorherige Anhörung zur Unterlassung einer Äußerung verpflichtet.

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Christian Conrad
Christian Conrad

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