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Nach Ansicht des Verbandes der privaten Musikveranstalter trete das Land Berlin immer häufiger als Konzertveranstalter auf und biete unter Einsatz öffentlicher Mittel Eintrittskarten zu Dumping-Preisen an. Als Beispiel nennt der Verband die neu gegründete Stiftung Berliner Philharmoniker, die öffentliche Zuschüsse erhalte und zuletzt ein Gastkonzert der Wiener Philharmoniker in Berlin veranstaltet und dabei Eintrittskarten unter dem Marktpreis angeboten habe. Dies gefährde die Existenz privater Konzertveranstalter. „Es ist gerade der Auftrag der öffentlichen Hand, hochkarätige Musik auch dann zu ermöglichen, wenn es sich für private Anbieter nicht mehr rechnet“, kommentierte hingegen Prof. Dr. Peter Raue, Anwalt der Beklagten.