Die Leipziger Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die verfassungswidrigen Aktivitäten nicht prägend genug für die Ausrichtung der Vereinigung seien. Zwar gebe es in den Publikationen von Compact Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch eine demütigende Ungleichbehandlung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund. Auch nehme die Vereinigung in zahlreichen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen ein.
Allerdings enthielten die Printmedien der Compact-Magazin GmbH auch eine Vielzahl von Veröffentlichungen zu anderen Themen wie den Corona-Maßnahmen und dem Ukrainekrieg. Die darin zum Ausdruck kommende Machtkritik sowie Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistische Betrachtungen genössen den Schutz der Meinungsfreiheit und rechtfertigten kein Vereinsverbot, so das Gericht.
Das Bundesverwaltungsgericht betonte, dass das Grundgesetz im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit garantiere. Ein Vereinsverbot sei nur gerechtfertigt, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erwiesen. Diese Schwelle sei hier nicht erreicht.
Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht seine Einschätzung aus dem Eilverfahren im August 2024, als es das Verbot vorläufig ausgesetzt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Einer der zentralen Streitpunkte war die Anwendung des Vereinsrechts. Anders als die Klägerin war das Gericht der Ansicht, bei ihr handele es sich „nicht nur um ein Presse- und Medienunternehmen“. Vielmehr verfolge „der maßgebliche Personenzusammenschluss aus Verleger Jürgen Elsässer als Zentralfigur, seiner Ehefrau Dr. Stephanie Elsässer und mehreren Mitarbeitern (‚Elsässer-Kreis‘) nach seinem eigenen Selbstverständnis eine politische Agenda“, organisiere Veranstaltungen sowie Kampagnen und verstehe sich als Teil einer Bewegung, für die er auf eine Machtperspektive hinarbeite.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Redeker Sellner Dahs (Berlin): Prof. Dr. Wolfgang Roth (Verfassungsrecht)
Vertreter Compact-Magazin GmbH
Vosgerau (Berlin): Dr. Ulrich Vosgerau (Staats- und Verwaltungsrecht)
Nothdurft (Berlin): Laurens Nothdurft (Staats- und Verwaltungsrecht)
Bundesverwaltungsgericht, 6. Senat
Ingo Kraft (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Alle Vertreter sind öffentlich bekannt.
Redekers anerkannte Pressepraxis vertritt regelmäßig Bundes- und Landesministerien. In dem Compact-Verfahren war aufgrund der vereins- und verfassungsrechtlichen Argumentationslinie beim Verbot durch das Innenministerium vornehmlich Verfassungsrechtler Roth tätig.
Compact-Anwalt Vosgerau hat 2024 den Thüringer AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke in einem Strafprozess vor dem Landgericht Halle vertreten.
AfD-Mitglied Nothdurft ist neben seiner anwaltlichen Zulassung Ortsbürgermeister des Stadtteils Roßlau der Doppelstadt Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt.