Juve Plus Rentenmillionen für die Post

Gleiss Lutz verteidigt Bundesrepublik gegen die EU-Kommission

Die Deutsche Post muss ihre umstrittenen Pensionszuschüsse nicht an die Staatskasse zurückführen. Außerdem darf die EU-Kommission der Bundesrepublik Deutschland nicht auftragen, diese Subventionen von der Post als ehemaligem Staatsbetrieb zurückzufordern, selbst wenn es sich bei der Co-Finanzierung der Pensionen um staatliche Beihilfe gehandelt hätte. Das befand das Gericht der Europäischen Union und erklärte damit einen früheren Beschluss der EU-Kommission für nichtig.

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Ulrich Soltész
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