Juve Plus Reproduktionsmedizin

Noch keine Rechtssicherheit für GND-Mandanten

Eizellen im Vorkernstadium, die bei einer Kinderwunschbehandlung übrig bleiben, dürfen nicht an eine andere Frau übertragen werden, Embryonen jedoch schon. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht in letzter Instanz entschieden. Damit haben die Angeklagten vom „Netzwerk Embryonenspende“, die Paaren kostenlos Eizellenspenden vermittelt hatten, für ihre Praxis nur teilweise Rechtssicherheit erlangt.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Johannes Daunderer
Johannes Daunderer

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema