Debeka verhindert mit Lindenpartners ‚Ampelcheck Geldanlage‘
Die Verbraucherzentrale Hamburg darf ihre Broschüre 'Ampelcheck Geldanlage' nicht mehr vertreiben und darin behaupten, dass Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen nicht für die Altersvorsorge geeignet seien. Dies hat ihr das Landgericht Berlin im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt. Diesem Beschluss war ein Antrag des Versicherers Debeka vorausgegangen.In einer Informationsbroschüre hatte die Verbraucherzentrale diverse Anlageprodukte hinsichtlich der Kriterien Sicherheit, Rendite, Liquidität und Transparenz bewertet. Zur Veranschaulichung wählte sie die Dreifarbenlogik einer Verkehrsampel, wobei Grün für unbedenklich, Gelb für riskant und Rot für gefährlich stand. Die Verbraucherzentrale bewertete so verschiedene Versicherungsprodukte. Nach der Ampellogik wurden nahezu alle Kapital-Lebensversicherungen und diverse Produkte zur Riester- bzw. Rürup-Rente als ungeeignet für die Altersvorsorge dargestellt. Gleichzeitig kennzeichnete die Broschüre Anlagen wie Sparbücher, Aktienpakete, Immobilien, Edelmetalle oder Kunstgegenstände als sichere Mittel für die Altersvorsorge.
Gegen diese Behauptungen ging Debeka vor, der diverse Produkte zur privaten Altersvorsorge anbietet. Insbesondere zweifelte der Finanzdienstleister die nicht nachprüfbaren Kriterien an, mit denen die Verbraucherzentrale zu ihren Ergebnissen gekommen war. Weiterhin sieht die Debeka durch Gefahrhinweise oder die Farbkennzeichnung eher eine Verwirrung für Verbraucher als eine weitgehende Aufklärung. Schließlich sei die Altersvorsorge individuellen Merkmalen unterlegen und könne nicht einheitlich dargestellt werden. Daher sei auch keine pauschale Aussage zu Sicherheit und Rendite einzelner Produkte und deren Bewertung nach dem Ampelprinzip geeignet. Dagegen argumentierte die Zentrale auch bei Nichtnennung der Anbieter überwiege die Bedeutung des Verbraucherschutz.
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