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Am 1. März hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro angedroht, sollte Russia Today Deutschland (RT DE) das Fernsehprogramm ‚RT DE‘ nicht bis zum 4. März einstellen (VG 27 L 43/22). Gegen die Entscheidung hatte der russische TV-Sender geklagt. Weil der Livestream von RT DE auch am 5. März noch auf verschiedenen Websites verfügbar war, hat die MABB das Zwangsgeld festgesetzt – zahlbar bis zum 16. März. Darüber hinaus drohte die Medienanstalt ein erneutes Zwangsgeld von 40.000 Euro an, sollte der Sendebetrieb nicht bis zum 16. März eingestellt worden sein. Mit ihrem Eilantrag hat RT DE auch dagegen Widerspruch eingelegt. Nun ist der Sender mit seinem Widerspruch gescheitert.