Juve Plus Scheidungsausgleich

Salans erwirkt BFH-Grundsatzurteil

Ausgleichszahlungen anlässlich einer Ehescheidung dürfen künftig als Werbungskosten abgezogen werden. Das hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in einem bislang unveröffentlichten Grundsatzurteil entschieden. Angestellte haben damit nun wie Beamte die Chance, den Versorgungsausgleich steuergünstig geltend zu machen. Allerdings bleibt Unsicherheit: Fast zeitgleich hat der X. Senat ein genau gegenteiliges Urteil gefällt und die bisherige Rechtsprechung bestätigt.

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Wer sich bislang bei Scheidung dafür entschied, den Versorgungsausgleich hinsichtlich seiner Betriebsrente mit einer einmaliger Abfindung zu regeln, musste steuerlich gesehen große Nachteile in Kauf nehmen. Denn bislang konnten Arbeitnehmer solche Abfindungszahlungen steuerlich nicht geltend machen, obwohl die Abfindung aus versteuertem Einkommen zu leisten und die Betriebsrente später in voller Höhe zu versteuern war. Auch der Abzug als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung war nicht möglich.

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