Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Wer sich bislang bei Scheidung dafür entschied, den Versorgungsausgleich hinsichtlich seiner Betriebsrente mit einer einmaliger Abfindung zu regeln, musste steuerlich gesehen große Nachteile in Kauf nehmen. Denn bislang konnten Arbeitnehmer solche Abfindungszahlungen steuerlich nicht geltend machen, obwohl die Abfindung aus versteuertem Einkommen zu leisten und die Betriebsrente später in voller Höhe zu versteuern war. Auch der Abzug als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung war nicht möglich.