Juve Plus Schutzmasken

Vergabekammer spricht Gesundheitsministerium von Verfahrensmängeln frei

Das Bundesgesundheitsministerium hat bei der Beschaffung von Schutzmasken im Frühjahr dieses Jahres keine vergaberechtlichen Fehler gemacht. Dies hat die Bundesvergabekammer in einer Entscheidung detailliert ausgeführt. Eine Kanzlei aus Hanau und eine Steuerberatungsgesellschaft hatten eine Nachprüfung eingereicht, nachdem der Bund in einem Open-House-Verfahren einen Beratungsauftrag für die Beschaffung von Schutzmasken an Ernst & Young gegeben hatte.

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Harald Nickel
Harald Nickel

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