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Der EuGH verhandelt 80 Prozent seiner Fälle vor einer Kammer, die sich aus 3 Richtern zusammensetzt. 15 Richter und damit fünfmal so viele sind es vor der Großen Kammer, an der das Vorlageverfahren zum Fremdbesitzverbot verhandelt wird (C-295/23). Die Frage, ob Investoren Anteile an Rechts- und Steuerberatungskanzleien erwerben können, ist für die Zukunft des Rechtsmarkts in Europa von großer Bedeutung.