Der Beschluss der HVB-Hauptversammlung vom Herbst 2006, die Bank Austria für knapp 13 Milliarden Euro an Unicredit zu verkaufen, ist nichtig. Das hat das Landgericht München am heutigen Donnerstag entschieden und damit den 48 Anfechtungsklägern Recht gegeben. Das Gericht erklärte, die Hauptversammlungsmitglieder seien bei der Einladung unzureichend über den Inhalt des Vertrages, der 2005 beim Zusammenschluss von HVB und Unicredit geschlossen worden war, informiert worden. Diese Vereinbarung sei ein Beherrschungsvertrag für Unicredit und hätte der Zustimmung der Hauptversammlung bedurft.
Die Kammer traf nun jedoch keine Aussage dazu, ob die Höhe des Verkaufspreises angemessen war. Die Kläger hatten behauptet, in einem Bietverfahren hätte HVB für die Bank Austria wesentlich mehr bekommen können.
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