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Skontrenverteilung neu geregelt

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Die bisherige Vergabe der Maklermandate an der Frankfurter Börse ist rechtswidrig. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.Die Wertpapierhandelsbank Renell war bei der Verteilung der so genannten Skontren zu Unrecht nicht berücksichtigt worden. Skontroführer sind im Präsenzhandel für die marktgerechte Preisfeststellung der ihnen zugeteilten Werte (Skontren) zuständig.

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Seit Einführung der neuen Börsenordnung im März 2005 hatte die Frankfurter Börse Renell bei der Vergabe der Maklermandate nicht mehr berücksichtigt. Dagegen hatte die Handelsbank sich in einem Normenkontrollverfahren gewehrt.

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