Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Wie schon zuvor das Verwaltungsgericht Ansbach stellte nun auch das Bayerische Verwaltungsgericht fest, dass ein Produkt nur dann als registrierungspflichtiges Elektrogerät im Sinne des ElektroG einzustufen ist, wenn die jeweilige elektronische Funktion auch seine Primärfunktion ist, es also ohne die elektronische Nutzung nicht seinen eigentlichen Zweck erfüllen kann. Dies sei bei dem Sportschuh nicht der Fall.