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Squeeze-outs sind verfassungsgemäß

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Deutsche Aktiengesellschaften dürfen ihre Minderheitsaktionäre gegen eine Zwangsabfindung aus dem Unternehmen drängen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die so genannten Sqeeze-outs Ende Mai für verfassungsgemäß. Mehrere ehemalige Minderheitsaktionäre des Remscheider Automobilzulieferers Edscha, darunter die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SDK), hatten Verfassungbeschwerde gegen eine frühere Entscheidung des OLG Düsseldorf eingelegt.

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Hintergrund: Der Finanzinvestor Carlyle hatte im Jahre 2002 rund 95 Prozent von Edscha übernommen und die Minderheitsaktionäre über ein Sqeeze-out-Verfahren innerhalb der Hauptversammlung ausgeschlossen. Dies war durch das neue Übernahmegesetz möglich geworden.

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